Der Rückzahlung von Kosten durch die Stornierung von Buchungen, die im Rahmen der allgemeinen Bedingungen von nicht erstattungsfähigen oder semiflexiblen Tarifen in Rechnung gestellt wurden, können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € erstattet werden, sofern einer der folgenden Gründe vorliegen:
1- Aufgrund von Tod, Krankenhaus - Aufenthalt für mindestens eine Nacht, schwerer Krankheit oder schwerem Unfall mit körperlichen Folgen von:
a) Dem Versicherten oder eines seiner/ihrer Familienangehörigen, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Police festgelegt.
b) Von jedem Familienmitglied, dem Ehepartner oder dem nach allgemeinem Recht geltenden Lebens - Partner oder der Person, die als solche dauerhaft mit dem Versicherten zusammenlebt; als Familienmitglieder werden verstanden: wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Police festgelegt.
c) von der verantwortlichen Person während der Reise des Versicherten, der die Obhut der minderjährigen oder behinderten Kinder am gewöhnlichen Aufenthaltsort obliegt.
d) vom direkten Stellvertreter des Versicherten in seiner / ihrer Arbeitsposition, sofern dieser Umstand ihn / sie daran hindert, die Reise gemäß den Anforderungen des Unternehmens zu durchzuführen, bei dem er / sie beschäftigt ist.
In Bezug auf den Versicherten versteht man unter „schwerer Krankheit“ eine gesundheitliche Störung, die einen Krankenhaus - Aufenthalt oder die Notwendigkeit impliziert, mindesten 7 Tagen vor der Reise im Bett zu bleiben, und die es aus medizinischer Sicht unmöglich macht, die Reise zum geplanten Termin zu beginnen.
„Schwerer Unfall“ bedeutet eine vom Opfer unbeabsichtigte Körperverletzung, die durch die plötzliche Einwirkung einer externen Ursache ausgelöst wird und die es dem Versicherten nach Ansicht eines Arztes unmöglich macht, die Reise zum geplanten Termin anzutreten oder der das Risiko des Todes für eines der bereits genannten Familienangehörigen beinhaltet.
Wenn die Krankheit eine der aufgeführten Personen neben dem Versicherten betrifft, wird sie als schwerwiegend angesehen, wenn sie einen Mindestaufenthalt von einer Nacht oder die Notwendigkeit, mindestens für 3 Tage streng bettlägerig zu bleiben, impliziert oder das Risiko eines bevorstehenden Todes birgt.
2- Aufgrund einer Vorladung des Versicherten als Partei oder Zeuge vor einem Zivil -, Straf - oder Arbeitsgericht.
3- Aufgrund der Einberufung als Mitglied eines Wahllokals für Wahlen auf Landes -, Regional - oder Gemeinde - Ebene.
4- Aufgrund von offiziellen Einstellungstests, die nach Unterzeichnung der Versicherung durch eine öffentliche Einrichtung einberufen wurden. Diese Einberufung ist sowohl als Aspirant als auch als Mitglied des Prüfungsrates relevant.
5- Aufgrund von schwerwiegenden Schäden, die durch Feuer, Explosion, Diebstahl oder Naturgewalt in Ihrem Haupt - oder Neben - Wohnsitz oder auch in den beruflichen Räumlichkeiten verursacht werden, wenn die versicherte Person einen selbständigen Beruf ausübt oder ein Unternehmen führt und damit die Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
6- Aufgrund einer Entlassung des Versicherten. In keinem Fall tritt diese Garantie aufgrund der Kündigung des Arbeitsvertrags, des freiwilligen Rücktritts oder des Versagens während der Probezeit in Kraft. Die Versicherung muss in jedem Fall noch vor der schriftlichen Mitteilung des Unternehmens an den Arbeitnehmer abgeschlossen worden sein.
7- Aufgrund der Eingliederung in einen neuen Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen als dem bisherigen und mit einem Arbeitsvertrag von mehr als sechs Monaten, sofern der Arbeitsantritt nach der Buchung der Reise erfolgt und daher nach dem Abschluss der Versicherung.
8- Aufgrund einer parallel abgegebene Einkommenserklärung an das Finanzamt, aus der hervorgeht, dass der Versicherte einen Betrag von mehr als 600 EURO zu zahlen hat.
9- Luft -, Land - oder See - Piraterie, die es dem Versicherten unmöglich macht, seine Reise zu den geplanten Terminen zu beginnen.
10- Aufgrund der Einbestellung des Versicherten zu einem chirurgischen Eingriff sowie zu medizinischen Tests, die diesem Eingriff vorausgehen können. (Beinhaltet Organ - Transplantation als Empfänger oder Spender).
11- Aufgrund von dringenden medizinischen Tests des Versicherten, deren direkten Angehörigen oder Verwandten ersten oder zweiten Grades, die vom öffentlichen Gesundheitswesen durchgeführt werden, sofern diese durch die Schwere des Falles gerechtfertigt sind.
12- Aufgrund von schwerwiegenden Komplikationen bei der Schwangerschaft, die auf ärztliche Verschreibung hin eine Ruhepause oder eine Krankenhaus - Einweisung der Versicherten, ihres Ehepartners oder ihres Lebenspartners oder einer Person, die nach allgemeinem Recht als solche dauerhaft mit der Versicherten zusammenlebt, erfordern, immer sofern diese Komplikationen festgestellt wurden, nachdem die Police abgeschlossen wurde und die Kontinuität oder die notwendige Entwicklung dieser Schwangerschaft ernsthaft gefährdet sind.
13- Vorzeitige Entbindung der Versicherten.
14- Wegen der Notwendigkeit der polizeilichen Verfügbarkeit des Versicherten, die nach dem Abschluss der Versicherung erfolgte und die mit den Reisedatum übereinstimmen.
15- Wegen einer Vorladung vor Gericht für einen Scheidungsprozess, die nach dem Abschluss der Buchung der Reise einging und die mit dem Datum der Reise zusammenfällt.
16- Wegen der dringenden Verpflichtung, sich den Streitkräften, der Polizei oder der Feuerwehr anzuschließen, solange die Einberufung nach dem Abschluss der Versicherung mitgeteilt wird.
17- Medizinische Quarantäne infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses.
18- Aufgrund des unerwarteten Aufrufs zur Organ - Transplantation von:
• Der / dem VERSICHERTEN oder einem direkten Familienmitglied
• Der Begleitung des VERSICHERTEN, die in derselben Buchung registriert und damit auch versichert ist.
19- Unterzeichnung von amtlichen Dokumenten - ausschließlich solche vor der öffentlichen Verwaltung - zum Reisedatum.
20- Zusammenführung mit einem Kind zur Adoption, die mit den geplanten Reisedatum übereinstimmt.
21- Die offizielle Erklärung zum Katastrophengebiet am Wohnort des VERSICHERTEN oder am Bestimmungsort der Reise. Unter diesen Absatz fällt auch die offizielle Erklärung zum Katastrophengebiet eines Transitorts zum Bestimmungsort, sofern dieser der einzige Weg ist, um ans Ziel zu gelangen. Dabei wird ein maximaler Entschädigungsbetrag pro Anspruch von 30.000 € festgelegt.
22- Die gerichtlich zertifizierte Erklärung über die Aussetzung von Zahlungen eines Unternehmens, die den VERSICHERTEN daran hindert, seine berufliche Tätigkeit weiterhin auszuüben.
23- Der Diebstahl von Unterlagen oder Gepäck, die es dem VERSICHERTEN unmöglich machen, die Reise zu beginnen.
24- Die Stornierung der Person, die den Versicherten auf der Reise begleiten soll und die zusammen mit dem Versicherten gebucht hat und dadurch durch denselben Vertrag versichert ist, sofern diese Stornierung ihren Ursprung in einem der oben genannten Gründe hat und aus diesem Grund der Versicherte gezwungen wäre, alleine reisen.
25- Stornierung eines Familienmitglieds des Versicherten, das den Versicherten auf der Reise begleitet, zusammen mit dem Versicherten gebucht hat und dadurch durch denselben Vertrag versichert ist, sofern diese Stornierung ihren Ursprung in einem der oben genannten Gründe hat.
Ausserdem umfassen alle Reservierungen, die ab dem 28/06/23 11.00 Uhr GMT +1 vorgenommen werden:
26- Reiseabbruch durch den Versicherten, wenn es zu einer Flugverspätung von mehr als 24 Stunden kommt, die es unmöglich macht, den Zweck der Reise zu erfüllen oder wenn bereits mehr als die Hälfte der Reisedauer vergangen ist. Die Stornierungskosten der Hotelreservierung werden erstattet, sofern sie nicht bereits vom Transportunternehmen bezahlt wurden.